Wenn du ASCII Art selbst zeichnest, gehört sie dir, klare Sache. Sobald du aber Bilder anderer konvertierst oder figlet-Schriftarten nutzt, wird es kniffliger. Hier die wichtigsten Punkte. (Dieser Text ist eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen.)
Selbst gezeichnete ASCII Art
Sobald deine ASCII-Komposition eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht (also nicht nur ein <3 oder ein Standard-Smiley ist), genießt sie nach §2 UrhG Urheberrechtsschutz. Konkret: ein detailliert gezeichnetes ASCII-Porträt oder eine komplexe Szene gilt als Werk. Ein simpler figlet-Banner aus deinem Namen reicht in der Regel nicht für Schutz, weil er nicht als persoenliche geistige Schöpfung gilt.
Praxis: ja, du darfst eigene ASCII Art frei teilen, signieren oder verkaufen.
Bilder anderer in ASCII konvertieren
Hier wird es ernst. Das Helligkeitsmuster eines fremden Fotos ist die Vorlage. Wenn das Foto urheberrechtlich geschützt ist (also nicht gemeinfrei oder unter Creative Commons), brauchst du für das Konvertierungs-Ergebnis grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers. Das Argument: durch den ASCII-Konverter entsteht eine Bearbeitung im Sinne §23 UrhG.
Konkret:
- Eigene Fotos: kein Problem, du bist der Urheber.
- Fotos unter CC0 oder Public Domain (zum Beispiel Pixabay, Unsplash bis 2024-Lizenz): in der Regel ok. Lies aber jede Lizenz selbst, manche fordern Attribution.
- Fotos unter CC-BY: ok mit Namensnennung des Original-Urhebers.
- Fotos aus Google-Suche, Promi-Fotos, kommerzielle Stock-Photos: NICHT konvertieren und teilen. Selbst die Bearbeitung als ASCII bleibt ableitendes Werk, du brauchst Lizenz.
Speziell delikat: Politiker- oder Promi-Bilder als ASCII-Banner. Das verletzt nicht nur Urheberrecht des Fotografen, sondern möglicherweise auch Persoenlichkeitsrechte der dargestellten Person.
figlet-Schriften: welche Lizenz?
Die figlet-Schriften, die in diesem Tool ausgeliefert sind, kommen aus der figlet-fonts-Sammlung. Lizenz: MIT (siehe cmatsuoka/figlet). Das bedeutet: du darfst die Banner frei verwenden, auch kommerziell, auch ohne Namensnennung.
Aber: die Schrift selbst (also die .flf-Datei) darfst du nicht ohne Lizenz weitergeben. In der Praxis ist das egal, weil du nicht die Schrift verkaufst, sondern den Banner.
ASCII Art als kommerzielles Logo
Wer ein ASCII-Logo als Marke beim DPMA anmelden möchte, muss damit rechnen, dass die Eintragung gepruef wird. Da ein figlet-Banner aus einer Standard-Schrift kein Markenkern ist, wird die Anmeldung in den meisten Fällen abgelehnt. Eigens gezeichnete ASCII Art mit hoher Schöpfungshöhe kann durchaus markenrechtlich geschützt werden, kostet aber Anwaltsstunden.
NSFW-/Hass-Inhalte
ASCII Art ist immer noch Inhalt. Wer hetzerische Symbole (Hakenkreuze, abwertende Karikaturen) in ASCII fälscht, fällt unter §86a StGB genauso wie bei einem gemalten Bild. Plattform-Hausregeln (Discord, GitHub, Reddit) gelten gleichermaßen.
Zusammenfassung
- Eigene ASCII Art: alles erlaubt.
- Fremde Fotos konvertieren: nur mit Lizenz / CC0 / Eigentum.
- figlet-Banner kommerziell verwenden: ja, MIT-Lizenz erlaubt es.
- ASCII-Logos als Marke: schwierig, lohnt sich selten.
- Hass und NSFW: ASCII ist nicht straffrei, normale Gesetze gelten.
Wenn du unsicher bist, ob du ein konkretes Bild konvertieren und teilen darfst, kontaktiere uns oder frag einen Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.